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Digitaler Fahrtenschreiber

Ein digitaler Fahrtenschreiber ist für das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers von gewerblich genutzten Lkw und Omnibussen zuständig. Das Kontrollgerät, auch „Black Box“ genannt, ist aus einem Verbindungskabel, einem Weg- bzw. Geschwindigkeitsgeber und einer Fahrzeugeinheit zusammengesetzt.

Mit diesen vier Betriebsarten punktet der digitale Fahrtenschreiber:

  • Betrieb
  • Kontrolle
  • Kalibrierung
  • Unternehmen

Dank regelmäßig durchgeführter Selbsttests im System, erkennt er Fehlerquellen frühzeitig. Damit ist es jederzeit gewährleistet, dass der digitale Fahrtenschreiber jederzeit funktionstüchtig ist.
Folgende Funktionen speichert der digitale Fahrtenschreiber:

  • Herstellerdaten des Fahrtenschreibers und des Sensors
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer und das Kennzeichen
  • Sicherheitselemente
  • Ereignisse – zum Beispiel Überdrehzahl, Verfälschungen
  • Fehler/Probleme mit der Fahrerkarte/der Fahrtenschreiberkarte
  • Identität des Fahrers und seine Aktivitäten (Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten)
  • Geschwindigkeit
  • Kilometerstand (Wegstrecke)
  • Werkstattdaten/Kalibrierung usw.
  • Kontrollaktivitäten

Alle Daten sind auf dem Display des digitalen Fahrtenschreibers zu sehen und können zusätzlich heruntergeladen sowie ausgedruckt werden. Bei einem durchschnittlichen Gebrauch speichert er die Daten für 365 Tage. Details der gefahrenen Geschwindigkeit werden allerdings nur während der letzten 24 Stunden tatsächlicher Fahrzeit abgespeichert.

Nach einem Unfall ist es daher ratsam, die Speicherung der Daten innerhalb der letzten 24 Stunden zur Beweissicherung (z.B. in einer ermächtigten Werkstatt) vorzunehmen. Sobald der Speicher voll ist, überschreibt das Gerät die Daten ab Tag 1. Hier empfiehlt sich daher ein regelmäßiger Upload der Daten.

Das moderne Flottenmanagement verbindet den digitalen Fahrtenschreiber auch mit anderen Board Systemen. Der passende Verbindungsanschluss ist bereits enthalten. Sollten Fahrzeuge sowohl mit einem analogen als auch einem digitalen Fahrtenschreiber gelenkt werden, können beide Systeme parallel arbeiten. Der Fahrer muss dann gemäß der gesetzlichen Vorgaben selber für den nötigen Nachweis zu Lenk- und Ruhezeiten sorgen. Neben der Mitführungsverpflichtung der Schaublätter gibt es auch die Mitführungsverpflichtung der Ausdrucke des digitalen Fahrtenschreibers und der Fahrerkarte.

Quelle: TÜH